Informationspflichten bei öffentlicher Förderung: staatliche Beihilfen

Informationspflichten für öffentliche Zuschüsse: Staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhält, sind im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes 234/2012“ und kann unter dem folgenden Link eingesehen werden, indem Sie als Suchschlüssel in das Feld STEUERCODE CTTNRS68T16Z112F eingeben
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx